Hinweisgeber*innenschutz

Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (in der Folge kurz: „Richtlinie“) sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.

Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, eingehende Hinweise zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Das HSchG sieht vor, dass alle Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere können dies sein:

  • Arbeitnehmer:innen
  • Bewerber:innen
  • Praktikant:innen
  • Lieferant:innen sowie Geschäfts- und Systempartner:innen
  • Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden

 

Das HSchG gilt für die Hinweisgebung hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften in den Bereichen

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Produktsicherheit,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Lebensmittelsicherheit,
  • Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Datenschutz und
  • Korruption.

Wenn Sie uns auf Verstöße oder Missstände aufmerksam machen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: hinweisgeberinnenschutz@isop.at